Beitragssatz des PSVaG für 2015 steigt gegenüber Vorjahr
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2015
auf 2,4 ‰ (Vorjahr 1,3 ‰) festgesetzt.
Damit ist in diesem Jahr nach zuletzt sinkenden Beitragssätzen ein höherer Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufzubringen.
Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2014 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage.
Der höhere Beitrag resultiert daraus, dass zwar die Anzahl der Insolvenzen gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, aber das den PSVaG betreffende Schadenvolumen ist deutlich gestiegen. Der für das Jahr 2015 festgelegte Beitragssatz liegt noch unter dem langjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 2,9 ‰.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Jochen Messner
Vorstand
W B A Aktiengesellschaft
Wirtschaftskanzlei für betr. Altersversorgung
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