Gesetzentwurf zur Änderung des Abzinsungssatzes für die Pensionsrückstellung gemäß § 253 HGB
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Bundesregierung am
27.01.2016 einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Zinsfestlegung für die Handels-bilanz beschlossen hat. Der Rechnungszins soll zukünftig für Altersversorgungs-rückstellungen auf der Grundlage eines Durchschnittes der letzten 10 Jahre bestimmt werden.
Auf den Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Rückstellungsermittlung, die auf Basis eines 7-Jahres-Durchschnittszinses erfolgt, und der zukünftigen Rückstellungsbildung soll allerdings dauerhaft eine Ausschüttungssperre bestehen.
Insbesondere sollen Unternehmen, die den 31.12.2015 als Bilanzstichtag haben, das Wahlrecht erhalten, bereits rückwirkend zum 31.12.2015 die geänderte Zinsfestlegung zu wählen. Laut dem Entwurf würde das einen Zinssatz von ca. 4,30 % bedeuten.
Für spätere Bilanzstichtage soll die Neuregelung verbindlich sein. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für den März geplant. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich entsprechend noch inhaltliche Änderungen ergeben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Messner
Vorstand
W B A Aktiengesellschaft
Wirtschaftskanzlei für betr. Altersversorgung
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