Änderung des HGB zur Bilanzierung von Direktzusagen

– Ergänzung zum NL Nr. 2016-06 / Beispielrechnung –

Aufgrund des deutlich niedrigen Zinsniveaus der vergangenen Jahre, wurde der anwendbare Rechnungszins (§ 253 HGB) durch eine Gesetzesänderung reduziert (siehe hierzu auch unseren Newsletter 2016-06 vom 4.3.2016).

Der Durchschnittszeitraum zur Berechnung des Rechnungszinssatzes für die Handelsbilanz wurde von bisher sieben auf zehn Jahre verlängert. Dies hat zur Folge, dass der neue Rechnungszinssatz aktuell gegenüber dem bisherigen Zinssatz ansteigt und die Rückstellung in der Handelsbilanz geringer ausfällt. Hintergrund des Gesetzgebers war es, eine – wenn auch nur temporäre- Entlastung der Bilanzen, vor allem für kleine und mittlere Betriebe zu erreichen. Da die Zinsen weiter rückläufig sind, stellt die Gesetzesänderung die Betriebe kurzfristig besser. Der Handlungsdruck ist etwas gemindert, aber nicht aufgehoben.

Es gelten die nachfolgenden Zinssätze:

Berechnungs­stichtag

Zinssatz

7-Jahres-

Durchschnitt

Zinssatz

10-Jahres-

Durchschnitt

31.12.2015

3,89% p.a.

4,31% p.a.

31.01.2016

3,83% p.a.

4,29% p.a.

29.02.2016

3,76% p.a.

4,27% p.a.

31.03.2016

3,70% p.a.

4,24% p.a.

Anhand eines Beispiels:

Mann, geb. 1969, Pensionszusage € 1.000,– Alters-, Invaliden- und 60 %-Witwenrente (koll.), 1 % Rentendynamik.

Bilanz­stichtag Rückstellung StB Rechnungszins

(7-Jahres-Durchschnitt)

Rückstellung

HB (Zins 7-

Jahres-

Durchschnitt)

Rechnungszins (10-Jahres-

Durchschnitt-Schätzung)

Rückstellung

HB (Zins 10-

Jahres-

Unterschieds­betrag gem. § 253 Abs. 6 HGB

31.12.2015

39.055

3,89%

60.309

4,31%

53.630

6.679

31.12.2016

42.654

3,36%

75.107

4,03%

62.372

12.735

P.S.: Aktuell ist die Umlaufrendite für festverzinsliche Wertpapiere des Bundes erstmals im „negativen“ Bereich. Was den Finanzminister freuen mag, führt allerdings zu Verwerfungen bei der Finanzierung der Altersversorgung.

Aber die Zinsen sind nun mal so wie sie sind. Auch wenn den ein oder anderen das ärgert, die EZB sieht sich in Europa noch auf dem richtigen Weg. Eine kurzfristige Abkehr dieser Politik ist nicht erkennbar.

Insofern ist eine Überprüfung der Altersversorgung, sei es nun über den Betrieb oder auch im privaten Bereich, immer sinnvoll. Man kann mittels einer Korrektur oder Ergänzung die Versorgung anpassen.

Sprechen Sie uns gerne an. Es gibt zwischenzeitlich vielfältige Lösungen.

Es gibt wichtigeres als Sicherheit, wenn man sie hat!

Jochen Messner

Vorstand

W B A Aktiengesellschaft

Wirtschaftskanzlei für betr. Altersversorgung

Hohe Str. 74, 70794 Filderstadt

Fon 0711 – 2195 7710, Fax 0711 – 2195 7709

Web www.wba-ag.com

Mail info@wba-ag.com

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen